Hab im Internet ein wenig weitergeforscht .
Zitat:Allerdings, bei uns in D gibt es für Existenzgründung eine Förderung vom Amt. Einfach mal auf das Zuständige Amt und fragen. Weniger wie einen "Nein" kann nicht kommen.
Ein Unternehmensgründungsprogramm gibt’s bei uns vom Arbeitsmarktservice. Wenn man ein Geschäftskonzept hat wird dieses geprüft und mit Schulungen und 6-9 Monaten Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes unterstützt, wird vom AMS ziemlich hoch gelobt und mit Erfolgsgeschichten von Jungunternehmern beworben. Ist aber auf jeden Fall mit Vorsicht zu genießen, im Netz sind auch viele negative Berichte zu finden.
http://www.ams2000plus.at/_docs/800_SfA_UGP.pdf
(Quelle AMS)
Zitat:Fürs erste benötigst du, wenn du nur Rechnungen im kleinen Umfang ausstellst keine Gewerbeberechtigung.
Jetzt kommst darauf an inwieweit deine Nebeneinkunft wächst. Ab einen gewissen Rechnungsumfang wärs schon mal klug sich eine Steuernummer zu holen und diese Umsätze anzugeben.
Erst wenn dann das Geschäft sich positiv weiter entwickelt macht es einen Sinn um eine Gewerbeberechtigung anzusuchen.
So in der Art hatte ich es mir vorgestellt nur hatte ich gedacht die UID Nummer bekommt man automatisch bei Gewerbeanmeldung.
Dann hab ich mich über die Kleinunternehmerregelung, Umsatzsteuer und UID ein wenig schlau gemacht.
Aber lt. WKO:
Kleinunternehmer sind unecht umsatzsteuerbefreit. Das bedeutet:
• Sie müssen von den Einnahmen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt bezahlen (→
keine Umsatzsteuer in Ausgangsrechnungen)
• Andererseits dürfen sie von den Ausgaben keine Vorsteuer abziehen (→ kein
Vorsteuerabzug von Eingangsrechnungen)
http://www.wkw.at/docextern/abtfinpol/ex...ungwko.pdf
(Quelle WKO)
Die Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID) bekommt man ab einer Erwerbsschwelle (Wareneinkauf aus EU) von €11.000,-
Pdf Download Info UID:
http://portal.wko.at/wk/dok_detail_file....nID=363802
(Quelle WKO)
Ich war von meiner Tätigkeit immer gewohnt mit UID Nummer Einzukaufen, welche Bedingungen man erfüllen muss um diese zu bekommen hatte mich da noch nicht interessiert. Jetzt ist mir klar, dass sie bei einem Nebenerwerb nur in wenigen Fällen Sinn macht.
Hoffe ich hab bei meinen Aussagen nichts falsch interpretiert, aber manche Texte die man im Internet findet, sind kompliziert und gegen alle Eventualitäten abgesichter geschrieben .
mfg
Jörg