ich würde eBay mal dazu auffordern was es dazu meint:
Zwar weiss ich nicht um was es in Deinem Fall genau geht, aber falls die Istbeschreibung von der Sollbeschreibung abweicht, oder vielleicht gar nicht geliefert wurde, steht Dir -sicher auch in Ö- der Rechtsweg offen. Dabei ist es auch völlig unerheblich auf welchem Weg die Ware ersteigert wurde.
Wenn eBay hier differenziert, so ist das eine rein eBay-interne Sache, die nur im Vertragsverhältnis zwischen Dir und eBay von Bedeutung ist und ggf. bei Schadensersatzansprüchen gegen eBay greift.
Gruß Peter