(25.08.2010, 12:48)TassKaff schrieb: Es gibt zwei Varianten, das Einzugsermächtigungsverfahren und das Abbuchungsverfahren.
OT
Hallo Peter,
das ist sehr interessant .- auch wenn ich die Unterschiede nicht verstanden habe.
Was ist nun, wenn ich nichts unterschrieben habe, weil der Vertrag im Internet oder am Telefon zustande kam?
Hans
/OT