(25.08.2010, 17:28)TassKaff schrieb: Zu den Unterschieden in den Verfahren:
Beim Einzugsermächtigungsverfahren (das ist die Regel) kannst Du der Abbuchung innerhalb von sechs Wochen bei Deiner Bank widersprechen. Das Geld wird dann Deinem Konto wieder gutgeschrieben.
Beim Abbuchungsverfahren besteht keine Widerrufsrecht, d.h. Du bekommst Dein Geld in der Regel nicht wieder zurück. Dieses Verfahren gleicht einer normalen Überweisung die Du selbst ausführst.
Hallo Peter,
das sind die Folgen, so weit ist es noch halbwegs klar.
Aber wie erkenne ich, welches der beiden Verfahren akut ist?
Hans