Hallo Ulli,
Den Walter will ich bestimmt nicht zum Selbstmord verleiten.
Ich gehe auch davon aus, dass Walter ein brauchbares Messgerät besitzt, damit umgehen kann und keine spannungsführenden Teile ohne entsprechende Isolierung berührt.
Selbst "billige" Messgeräte können Wechselspannung bis 300V messen, und im Zweifelsfall muss der Hersteller oder Importeuer dafür haften, wenn sein Gerät den technischen Angaben nicht standhält. Ab 15€ bekommt man aber schon Messgeräte der CAT III, die ausreichenden Schutz in Anlagen hinter dem Energiezähler und Maschinen bis 600V zusichern. Natürlich gehören Fachkenntnisse oder entsprechende Vorsicht zu jeder Tätigkeit dazu.
Ich finde es aber übertreiben, Walter von jeder Messung an der eingeschalteten Maschine abzuhalten. dann dürfte ich auch keine meiner Maschinen einschalten, weil ich kein ausgebildeter Zerspaner bin.
Ich halte Walter aber für fähig, an der laufenden Maschine die Spannung zu messen, ohne dass die Maschine ihn erfasst oder ein Stromschlag ihn verletzt.
Es ist keine Frage, dass gewerblich in D eine Elektofachkraft im Sinne der VDE vom Betrieb extra berechtigt sein muss, an eingeschalteten Anlagen oder Maschinen Fehler suchen zu dürfen.
Es ist aber offensichtlich, dass diese Vorschrift überwiegend dazu dient, den Versicherungsschutz einzuschränken.
Es ist nur eine Frage der Zeit, ab wann man ohne besondere Berechtigung im Betrieb keine Leiter mehr besteigen darf, einen Stuhl zu besteigen ist jetzt schon verboten, da ein Stuhl keine geeignete Aufstiegshilfe ist.
schönen Sonntag noch
Hans
Wabeco Fräsenprobleme die 3.
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