(25.08.2010, 15:30)hobby-messer schrieb: OT
Hallo Peter,
das ist sehr interessant .- auch wenn ich die Unterschiede nicht verstanden habe.
Was ist nun, wenn ich nichts unterschrieben habe, weil der Vertrag im Internet oder am Telefon zustande kam?
Hans
/OT
Hallo Hans,
auch wenn es OT ist so dürfte es für den einen oder anderen interessant sein.
Zu den Unterschieden in den Verfahren:
Beim Einzugsermächtigungsverfahren (das ist die Regel) kannst Du der Abbuchung innerhalb von sechs Wochen bei Deiner Bank widersprechen. Das Geld wird dann Deinem Konto wieder gutgeschrieben.
Beim Abbuchungsverfahren besteht keine Widerrufsrecht, d.h. Du bekommst Dein Geld in der Regel nicht wieder zurück. Dieses Verfahren gleicht einer normalen Überweisung die Du selbst ausführst.
Wenn der Vertrag im Internet zustande kam kommt es darauf an was in den AGBs steht (diese sollte man eh immer erst lesen). Durch den Vertragsschluss hast Du ja den Vertrag "unterschrieben", wenn auch digital durch Mausklick.
Verträge am Telefon sind so eine Sache, da Du in die AGBs ja keinen Einblick hast. Besondere Vorsicht ist dann geboten wenn Du Deine Kontodaten angeben musst.
Noch ein Hinweis zu Überweisungen:
Seit neuestem kommt es nur noch auf die Kontonummer an. Die Bank prüft nicht mehr, ob der Überweisungsempfänger (also der Name) auch der Kontoinhaber ist.
Gruß Peter