Zitat:... Die empfohlenen Werte von Optimum, die mir auf Nachfrage auch bestätigt wurden,werde ich niemals einstellen.ich kratz mir jetzt mal nachdenklich den Kopf und frage mich, wer die Maschine konstruiert, gebaut und erprobt hat, Du oder die Leute von OPTIMUM oder deren "Erfüllunggehilfen"?
Wenn es die Leute von OPTIMUM waren, haben die eine ganze Reihe von Versuchen gefahren um die Bedingungen herauszufinden, unter denen die Säge die besten (möglichst genauen im Sinne des Anwendungsgebietes) und wiederholbarsten Ergebnisse bringt.
Da sie es dann noch in den Prospekt geschrieben haben, unterliegen diese Angaben der "Prospekthaftung", was bedeutet, dass bei denen, aber wirklich nur bei den genannten Bedingungen die versprochenen Ergebnisse erreicht werden. Sollte das anders sein, kann man getrost mit denen "zicken" und das sollte man auch machen.
Warum nun diese etwas direkte "halt Dich an die Herstellerangaben"-Ansprache - es gibt 1000 Sache, die andere besser können als man selber, wozu man erstens stehen sollte und zweitens herausfinden, welche 1000 Sachen es sind, die man besser kann als andere.
Hintergrund ist, dass ich mir letzthin eine S130GH bei meinem Werkzeughändler gekauft habe und bei dessen gestriger Hausmesse dem OPTIMUM-Außendienstler mit der "durchgeackerten" Bedienungsanleitung und einer Liste der aus meiner Sicht herstellerseitig sinnvollen Veränderungen an der Maschine den Unterkiefer zum "abklappen" gebracht habe und er nur meinte "Sie haben die Anleitung aber sehr genau gelesen!" und sich leicht wunderte.
Kunststück - woher soll ich denn wissen, was sich die Jungs gedacht haben, als sie Dies unsd Jenes so gelöst haben, wie es nun vor mir steht.
Noch ein "versicherungstechnischer" Gesichtspunkt. Da ich lange Jahre Schäden im Außendienst regulieren durfte, hat mich bei Unfällen, bei denen mögliche Fehlfunktionen von Maschinen eine Rolle spielten immer auch die Einhaltung der im Umgang mit diesen zu beachtenden Regeln interessiert. Manchmal waren die Geschädigten darüber "sehr unglücklich", weil sie elementare Regeln im Umgang mit Maschinen missachtet oder Betriebsanleitungen schlicht ignoriert hatten - Ergebnis: Entschädigungen wurden drastisch gekürzt oder ganz versagt.
Sei also ein "Verständiger" und mach es, wie in der Betriebsanleitung beschrieben, das sollte in 99,9% der Arbeiten zu brauchbaren Ergebnissen führen.
Grüße Dietrich